CDU Kreisverband Diepholz

Erster Förderaufruf der neuen Ehrenamtsstiftung gestartet

MdB Axel Knoerig: Vereine und Kommunen sollen sich schnell bewerben!

Der erste Förderaufruf der neuen Ehrenamtsstiftung ist gestartet, und der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Knoerig ruft alle gemeinnützigen Organisationen und Vereine sowie Kommunen im Wahlkreis zur Bewerbung auf. Mit dem Förderprogramm „Engagement fördern. Ehrenamt stärken. Gemeinsam wirken.“ werden Einzelprojekte mit bis zu 100.000 Euro bezuschusst. „
„Das Hauptaugenmerk liegt darauf, Ehrenamtliche vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zu unterstützen“, erklärt Knoerig. „Deshalb sollen die Vereine und andere Einrichtungen mit digitaler Technik sowie Hilfe bei der Nachwuchsgewinnung zukunftsfit gemacht werden. Insbesondere ländliche Regionen werden bei dieser Ausschreibung berücksichtigt.“ So gibt es drei thematische Schwerpunkte, wobei man für jeden einen einzelnen Antrag einreichen kann: Mit dem Schwerpunkt „Innovation und Digitalisierung der Zivilgesellschaft“ sollen z.B. digitale Kompetenzen ehrenamtlicher Träger gestärkt und die Durchführung von OnlineVeranstaltungen unterstützt werden. Im Bereich „Nachwuchsgewinnung“ werden u.a. innovative Ideen sowie die Einbeziehung von Kindern, Jugendlichen und Senioren in ehrenamtliche Strukturen gefördert. Und unter dem Stichwort „Struktur- und Innovationsstärkung“ geht es um die Schaffung guter Rahmenbedingungen für den Erhalt und Ausbau gemeinnützigen Engagements in ländlichen Räumen. Gefördert werden Sachausgaben (z.B. Hard- und Software), projektbezogene Personal- oder Honorarkosten (z.B. für Programmierung), begleitende Beratung, Qualifizierung und Coaching (z.B. für Einführung neuer Software) und eine Verwaltungskostenpauschale (z.B. für Mietnebenkosten oder Büromaterial). „Ich rate allen gemeinnützigen Organisationen, ihre Anträge so schnell wie möglich zu stellen“, empfiehlt Knoerig, selbst ehrenamtlich u.a. in den Bereichen Sport und Kommunalpolitik aktiv. Die Ausschreibungsfest läuft bis zum 1. November 2020; die beantragten Mittel (abrufbar bis 15. Dezember 2020) müssen noch in diesem Jahr ausgegeben werden. Auch wichtig: Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein.

Weitere Informationen stehen auf der Website der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt unter folgendem Link: www.deutsche-stiftung-engagementund-ehrenamt.de/foerderung/.